Leebmann Gruppe Auto-Leebmann Passau SCHMID Service Hauzenberg Leebmann Deggendorf Elektromobilität III

BMW iX1 xDrive30: Ener­gie­ver­brauch kom­bi­niert: 18,1–17,9 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emis­sio­nen kom­bi­niert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A

ELEK­TRO­MO­BI­LI­TÄT.

Dyna­misch. Kom­for­ta­bel. 100% elek­trisch.

Leebmann Gruppe Auto-Leebmann Passau SCHMID Service Hauzenberg Leebmann Deggendorf Elektromobilität III

BMW iX1 xDrive30: Ener­gie­ver­brauch kom­bi­niert: 18,1–17,9 kWh/100 km (WLTP); CO₂-Emis­sio­nen kom­bi­niert: 0 g/km (WLTP); CO₂-Klasse(n): A

ELEK­TRO­MO­BI­LI­TÄT.

Dyna­misch. Kom­for­ta­bel. 100% elek­trisch.

Erle­ben Sie die Zukunft der Elek­tro­mo­bi­li­tät mit der BMW Modell­viel­falt. Elek­tro­au­tos von kom­pak­ten Klein­wa­gen bis hin zu ele­gan­ten Limou­si­nen, geräu­mi­gen Kom­bis und voll­elek­tri­schen SUVs – unse­re rein elek­tri­schen Reich­wei­ten brin­gen Sie im All­tag und auf Rei­sen Ihren Zie­len näher.

Die Kos­ten eines Elek­tro­au­tos.

Wie hoch sind die Lade­kos­ten für ein E-Auto? Spa­ren Sie dank nied­ri­ge­ren War­tungs­kos­ten und gerin­ge­ren Steu­ern. Gibt es För­de­run­gen für Elek­tro­au­tos? Fin­den Sie her­aus, ob sich ein Elek­tro­au­to für Sie lohnt.

Wenn der Preis der Leis­tung ent­spricht. Im Ver­gleich zu her­kömm­li­chen ben­zin- und die­sel­be­trie­be­nen Fahr­zeu­gen haben Elek­tro­au­tos weni­ger Ver­schleiß­tei­le und daher in der Regel gerin­ge­re Ser­vice­kos­ten. Zugleich kön­nen Sie die­se mit dem für Sie pas­sen­den Lade­ta­rif auf­la­den.

För­de­rung beim Kauf eines Elek­tro­au­tos.

Für Elek­tro­au­tos gibt es in vie­len Län­dern För­de­run­gen, Steu­er­vor­tei­le, Zuschüs­se oder Prä­mi­en. Erfah­ren Sie mehr zu den attrak­ti­ven Aktio­nen und Ange­bo­ten für E-Autos.

Unser Steu­er­tipp fährt elek­trisch.

Pro­fi­tie­ren Sie von der gesetz­li­chen Dienstwagenbesteuerung.¹
Jetzt für noch mehr elek­tri­fi­zier­te BMW Model­le.

Dyna­misch, emis­si­ons­arm und mit elek­tri­sie­ren­der Fahr­freu­de. Ab sofort pro­fi­tie­ren Sie als Gewer­be­kun­de dank neu­er Rege­lung durch die Bun­des­re­gie­rung bei noch mehr BMW Model­len von der attrak­ti­ven 0,25 %-Besteue­rung. Ent­de­cken Sie, wel­che Model­le jetzt geför­dert wer­den und auf wel­che Vor­tei­le Sie sich mit Ihrem neu­en, voll­elek­tri­schen Dienst­wa­gen von BMW freu­en kön­nen.

Neue Rege­lung: der Inves­ti­ti­ons­boos­ter ab dem 01.07.2025. Ihre Vor­tei­le im Über­blick.

Neue Preis­ober­gren­ze.

Nut­zen Sie Ihren Dienst­wa­gen auch pri­vat, muss pau­schal 1% des Brut­to­lis­ten­prei­ses (BLP) Ihres Fahr­zeugs als geld­wer­ter Vor­teil ver­steu­ert wer­den.1 Bei voll­elek­tri­schen Fahr­zeu­gen beträgt der Bemes­sungs­wert nur 0,25% des BLP. Die Preis­ober­gren­ze, bis zu der die­se 0,25%-Regelung gilt, wur­de zum 01.07.2025 von 70.000 EUR auf 100.00 EUR ange­ho­ben.

Neue Abschrei­bungs­mög­lich­keit.

Kau­fen Sie Ihren elek­tri­schen BMW Dienst­wa­gen zwi­schen dem 01.07.2025 und 31.12.2027, kön­nen Sie als Abset­zung für Abnut­zung dank der neu­en Rege­lung 75% der Anschaf­fungs­kos­ten bereits im ers­ten Jahr abschrei­ben.2 Die rest­li­che Abschrei­bung erfolgt antei­lig in den fol­gen­den fünf Jah­ren nach Erwerb.

Neu­re­ge­lung jetzt nut­zen.

Kei­ne War­te­zeit – Sie pro­fi­tie­ren direkt. Die För­de­rung wur­de rück­wir­kend zum 01.07.2025 beschlos­sen. Wäh­len Sie jetzt Ihren per­fek­ten Busi­ness Beglei­ter und sichern sich Ihren per­sön­li­chen Vor­teil. Sehen Sie in der Über­sicht, wel­che BMW Model­le jetzt geför­dert wer­den.

Unter­wegs zu attrak­ti­ven Tari­fen laden.

Mit BMW Char­ging laden Sie Ihr Elek­tro­au­to beson­ders güns­tig. Mit attrak­ti­ven Tari­fen und Pake­ten. Zum Bei­spiel zu prak­ti­schen Fest­prei­sen. Zuhau­se spa­ren Sie Kos­ten mit genau dem Strom­ta­rif, der zu Ihnen passt. Mit einer Pho­to­vol­ta­ik- oder Solar­an­la­ge laden Sie sogar mit Ihrem eige­nen, selbst­er­zeug­ten Strom.

War­tungs­kos­ten von Elek­tro­au­tos.

Mit einem Elek­tro­fahr­zeug spa­ren Sie War­tungs­kos­ten. Im Ver­gleich zu einem Fahr­zeug mit Ver­bren­nungs­mo­tor sind weni­ger Ver­schleiß­tei­le ver­baut. Somit ent­fällt der Wech­sel von Zünd­ker­zen und Ölfil­tern. Gleich­zei­tig spa­ren Sie sich Repa­ra­tur­kos­ten durch die feh­len­de Aus­puff­an­la­ge. Auch ein Ölwech­sel bei der Inspek­ti­on ist nicht nötig. Und die War­tung selbst ist in etwa 30 Pro­zent güns­ti­ger als bei einem Ben­zin- oder Die­sel­fahr­zeug. So spa­ren Sie Zeit und Geld.

Ser­vice und War­tung für Ihr Elek­tro­au­to.

Auch ein Elek­tro­fahr­zeug wird regel­mä­ßig über­prüft. Bei BMW Ser­vice ist Ihr BMW in bes­ten Hän­den. So spa­ren Sie Zeit und Geld. Mit pro­fes­sio­nel­ler Unter­stüt­zung in jeder Situa­ti­on – ob War­tung oder Repa­ra­tur, auch vor­aus­schau­end mit Proac­ti­ve Care. Zu höchs­ten Qua­li­täts­stan­dards und mit Ori­gi­nal BMW Tei­len.

1 Der Brut­to­lis­ten­preis (BLP) als Bemes­sungs­grund­la­ge zur Ermitt­lung des geld­wer­ten Vor­teils im Rah­men der pau­scha­len 1-%-Regelung für Pri­vat­nut­zung wird für rein elek­tri­sche Fahr­zeu­ge bis 100.000 EUR (BLP) auf ein Vier­tel und über 100.000 EUR (BLP) auf die Hälf­te redu­ziert. Die­se Rege­lung gilt für erst­ma­li­ge Über­las­sun­gen im Zeit­raum 01.07.2025 bis zum 31.12.2030. Bei Plug‑in‑Hybrid‑Modellen wird der BLP als Bemes­sungs­grund­la­ge zur Ermitt­lung des geld­wer­ten Vor­teils im Rah­men der pau­scha­len 1-%-Regelung für Pri­vat­nut­zung auf die Hälf­te redu­ziert (unab­hän­gig von der Höhe des BLP des jewei­li­gen Fahr­zeu­ges). Dies gilt für die pau­scha­le 1-%-Regelung für die Pri­vat­nut­zung, bei Fahr­ten zwi­schen der Woh­nung und der ers­ten Tätig­keits­stät­te (0,03 % je Ent­fer­nungs­ki­lo­me­ter) sowie bei Fami­li­en­fahr­ten im Rah­men einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung. Die För­de­rung gilt für vom Arbeit­ge­ber an den Arbeit­neh­mer zur pri­va­ten Nut­zung über­las­se­ne voll elek­trisch betrie­be­ne betrieb­li­che Kraft­fahr­zeu­ge und extern auf­lad­ba­re Hybrid­elek­tro­fahr­zeu­ge, die gemäß § 3 Abs. 2 EmoG weni­ger als 50 g CO2/km aus­sto­ßen oder deren Reich­wei­te unter aus­schließ­li­cher Nut­zung der elek­tri­schen Antriebs­ma­schi­ne min­des­tens 80 km beträgt. Um die För­de­rung in Anspruch neh­men zu kön­nen, muss das Fahr­zeug über­wie­gend beruf­lich genutzt wer­den bzw. bei Arbeit­neh­mern im Rah­men des Dienst­ver­hält­nis­ses gestellt wer­den und die Kri­te­ri­en des Elek­tro­mo­bi­li­täts­ge­set­zes (EmoG) erfül­len.
 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie z.B. in den ein­schlä­gi­gen gesetz­li­chen Vor­schrif­ten.