Auto-Leebmann BMW Elektromobilität Vorteile

VORTEILE.

Auto-Leebmann BMW Elektromobilität Förderung

FÖRDERUNG.

Elektromobilität mit BMW und MINI.

Steigen Sie jetzt in die Welt unserer Elektrofahrzeuge und Plug-in Hybride ein.

Elektromobilität bei Auto-Leebmann:

Nach jahrelanger Pionierarbeit und Entwicklung hat BMW das Thema nachhaltige und umweltschonende Mobilität mit einer Vielfalt an elektrifizierten Modellen auf die Straße gebracht. Neben den vollelektrischen BMW Modellen, dem BMW iX, BMW iX3, BMW i4 und BMW i7, ist auch eine Vielzahl
an Plug-in-Hybrid-Modellen für nahezu jede Lebenslage erhältlich.

Aber auch die eModelle der Marke MINI profitieren von dieser Entwicklung, so garantieren der vollelektrische MINI Cooper SE 3-Türer sowie unser Plug-in Hybrid MINI Cooper Countryman SE ALL4 elektrisierendes Go-Kart-Feeling auf höchstem Niveau.

Zudem ist der Erwerb eines elektrifizierten Modells dank der Förderung von Elektrofahrzeugen, dem Umweltbonus, preislich so attraktiv wie noch nie zuvor.

VORTEILE DER ELEKTROMOBILITÄT.

Mit E-Kennzeichen und Dienstwagenbesteuerung umweltfreundlich sparen.

Mit der Nutzung eines BMW oder MINI Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs können Sie auf Grund der E-Kennzeichen und Dienstwagenbesteuerung zwei besondere Vorteile in Anspruch nehmen.

Das E-Kennzeichen.

Die Nutzung eines E-Kennzeichens bringt einige Vorteile mit sich. Welche das sind, wie Sie es erhalten und welche BMW und MINI davon profitieren erfahren Sie hier.

Überblick über die E-Kennzeichen Vorteile:

Das „E“-Nummernschild bringt den Haltern von E-Autos besondere Privilegien. Das reicht vom Gratisparken bis zum Fahren auf der Busspur. Ein Überblick über die Vorteile für Elektroautos.

 

Halter von Elektroautos können ein spezielles Kfz-Kennzeichen mit einem „E“ beantragen und damit bestimmte Privilegien im Straßenverkehr in Anspruch nehmen. So dürfen Fahrer von Autos mit E-Kennzeichen ohne Gebühr parken oder auf der Busspur fahren – allerdings nur, wenn die jeweilige Kommune vor Ort auch die Voraussetzungen dafür schafft. Dies ermöglicht seit 2015 das Elektromobilitätsgesetz (EmoG).

 

Wer ein E-Kennzeichen beantragt, der benötigt trotzdem zusätzlich eine Umweltplakette, um auch in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Das vollständige Kennzeichen incl. „E“ muss auf der Plakette eingetragen sein.

  • BMW 225e xDrive Active Tourer
  • BMW 230e xDrive Active Tourer
  • BMW 320e Limousine
  • BMW 320e Touring
  • BMW 320e xDrive Touring
  • BMW 330e Limousine
  • BMW 330e xDrive Limousine
  • BMW 330e Touring
  • BMW 330e xDrive Touring
  • BMW i4 eDrive35
  • BMW i4 eDrive40
  • BMW i4 M50
  • BMW 530e Limousine
  • BMW 530e xDrive Limousine
  • BMW 530e Touring
  • BMW 530e xDrive Touring
  • BMW 545e xDrive Limousine
  • BMW 750e xDrive Limousine
  • BMW M760e xDrive Limousine
  • BMW i7 xDrive60 Limousine
  • BMW X1 xDrive25e
  • BMW X1 xDrive30e
  • BMW iX1 xDrive30
  • BMW X2 xDrive25e
  • BMW X3 xDrive30e
  • BMW iX3
  • BMW X5 xDrive 45e
  • BMW XM
  • MINI Cooper SE 3-Türer
  • MINI Cooper SE Countryman ALL4 (ab Produktion 1. Juli 2019)

Die begünstigte Dienstwagenbesteuerung.

Als Dienstwagenfahrer können Sie unter bestimmten Umständen von einer begünstigten Dienstwagenbesteuerung profitieren. Welche Kriterien erfüllt werden müssen und welche BMW- und MINI-Modelle für die Begünstigung in Frage kommen erfahren Sie hier.

 

Für Elektrofahrzeuge (BEV / PHEV) gelten: Halbierung des Bruttolistenpreises (BLP) als Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteil für Privatnutzung. Dies gilt für die pauschale 1 % Regelung und bei Fahrten zwischen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (0,03 % je Entfernungskilometer) sowie bei Familienheimfahrten. Bitte beachten Sie, dass bei den PHEVs die Kriterien des Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erfüllen müssen: weniger 50 g CO2/km oder 40 km elektrische Mindestreichweite nach WLTP – angelegt werden (Stand 31.10.2018). Ausschlaggebend ist hier die „Elektrische Reichweite innerorts. Nur die PHEV-Fahrzeuge, die diese EmoG-Kriterien erfüllen, profitieren auch von der niedrigeren Besteuerung (Richtlinien analog Berechtigung E-Kennzeichen).  

 

FÖRDERUNG.

UMWELTBONUS FÜR NEUWAGEN UND JUNGE GEBRAUCHTE AB 01.01.2023.

Die Zukunft ist jetzt. Erleben Sie individuelle Fahrzeuge nachhaltiger und umweltbewusster Mobilität mit finanziellen Vorteilen: Nutzen Sie beim Kauf eines unserer rein batteriebetriebenen Fahrzeuge (BEV) bei Ihrem BMW oder MINI Partner den Umweltbonus* als Förderung. Als Hersteller übernehmen BMW und MINI den Umweltbonus* zusammen mit dem Bund jeweils zur Hälfte. Im Zuge der „Innovationsprämie“ verdoppelt der Bund seinen Beitrag zum Umweltbonus. Der Anteil des Herstellers wird netto ausgezahlt, der des Bundes brutto für netto (echter Zuschuss).

 

Ab 01.01.2023 treten u.a. nachfolgende Regeln neu in Kraft:

 

Die Förderung von Plug-In-Hybrid Fahrzeugen endet zum 31.12.2022.

 

Ab 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.

 

Mindesthaltedauer Neuwagen und Junge Gebrauchte mindestens 12 Monate.

 

Ab 01.01.2024 wird sich die Deckelung des Förderbudgets ändern.

 

 

* Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 6.750 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von unter 40.000 EUR, und 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis von über 40.000 EUR und maximal 65.000 EUR. Auch ein BMW oder MINI Junger Gebrauchter, der, z. B. aufgrund einer Erstzulassung auf den Hersteller, nicht bereits mit dem Umweltbonus (oder einer vergleichbaren staatlichen Förderung in einem anderen EU-Staat) gefördert wurde, kann mit dem Umweltbonus unterstützt werden. Dafür muss sich das zu begünstigende Fahrzeugmodell auf der vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf www.bafa.de veröffentlichten Liste befinden. Es gilt eine am Brutto-Listenpreis des Neufahrzeugs (inkl. Sonderausstattung) orientierte Wertgrenze von maximal 80% abzgl. des Bruttoherstelleranteils. Darüber hinaus dürfen für Junge Gebrauchte zwischen Erst- und Zulassung bei Antragstellung maximal 12 Monate liegen und sie dürfen nur eine maximale Laufleistung von 15.000 km haben. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW oder MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2023, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderung beträgt bei Zulassung eines neuen rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 4.500 EUR (inkl. „Innovationsprämie“) bei einem Basisfahrzeug mit einem Netto-Listenpreis bis 45.000 EUR. Die Förderung beträgt bei Zulassung eines BMW oder MINI Jungen Gebrauchten rein batteriebetriebenen Fahrzeuges (BEV) oder Brennstoffzellenfahrzeuges (FCEV) ab 01.01.2024, 3.600 EUR (inkl. „Innovationsprämie“). Die Förderhöhen beziehen sich auf den Kauf oder eine Leasingvertragslaufzeit ab 24 Monaten.

 

Der maßgebliche Zeitpunkt für die Gewährung der Innovationsprämie sowie des Anteils des Bundes an der Förderung gemäß der Förderrichtlinie ist die Fahrzeugzulassung auf den Antragssteller.

 

Die Förderrichtlinie zum Umweltbonus tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. Sofern die nach dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfond (KTF) zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

BMW und mini unter strom.

Laden leicht gemacht.

Von Ladestationen über das Schnellladen bis hin zum richtigen Stecker: Bei uns finden Sie alle wichtigen Informationen zum Aufladen eines vollelektrischen oder Plug-in Hybrid-Modells unserer Marken BMW und MINI.

 

Sie möchten Ihr Fahrzeug auch zu Hause optimal laden? Wir beantworten Ihnen gerne auch hierzu alle Fragen und erstellen Ihnen ein persönliches Angebot.

Auto-Leebmann BMW Elektromobilität Flexible Charger

Flexible Fast Charger

mit Haushalts- und Industrieadapter (AC)

Ladestrom:
Haushaltssteckdose: max. 2,3 kW

Industriesteckdose: max. 11,0 kW

Lademöglichkeit:
Zu Hause und überall wo eine Steckdose ist. Bei allen reinelektrischen und hybriden BMW und MINI Modellen verfügbar.

Auto-Leebmann BMW Elektromobilität Wallbox Essential

Wallbox Essential

Heimladestation (AC)

Ladestrom:
von 7,4 kW (1-phasig) bis zu 22 kW (3-phasig)

Lademöglichkeit:
Zu Hause bei vorhandener Wallbox oder an öffentlichen Ladesäulen. Bei allen reinelektrischen und hybriden BMW und MINI Modellen verfügbar.*

 

*Hybridfahrzeuge laden dort modellabhängig nur mit 3,7kW.

Auto-Leebmann BMW Elektromobilität Wallbox Plus

Wallbox Plus

Heimladestation (AC)

Ladestrom:
von 7,4 kW (1-phasig) bis zu 22 kW (3-phasig)

Lademöglichkeit:
Zu Hause bei vorhandener Wallbox oder an öffentlichen Ladesäulen. Bei allen reinelektrischen und hybriden BMW und MINI Modellen verfügbar.*

 

*Hybridfahrzeuge laden dort modellabhängig nur mit 3,7kW.

Ladestationen

öffentliche Ladestation (DC)

Ladestrom:
bis zu 150 kW

Lademöglichkeit:
An allen öffentlichen Schnellladestationen. Bei allen reinelektrischen BMW und MINI Modellen verfügbar.

Auto-Leebmann BMW Elektromobilität öffentliche Ladestation

Öffentliche Ladestationen finden und dort laden.

Das Laden an öffentlichen Ladestationen funktioniert am einfachsten mit der BMW Charging RFID-Karte bzw. mit der MINI Charging RFID-Karte. Diese können Sie, sofern Sie einen elektrischen BMW oder MINI fahren, hier beantragen:

BMW und MINI Charging App.

BMW und MINI bieten Ihnen auch mobile Apps zur einfachen, täglichen Nutzung. Diese lässt sich, sofern Ihr Smartphone kompatibel ist, nicht nur zum Initiation eines Ladevorgangs an öffentlichen Ladestationen nutzen, sondern zeigt Ihnen auf einer Ladekarte auch alle vorhandenen Ladestationen sowie deren Spezifikationen und Verfügbarkeiten an.

Auto-Leebmann BMW Elektromobilität Charging App

Charging-Now-App jetzt installieren.