Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emission
Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO₂-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite werden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren gemäß Verordnung (EG) Nr. 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung (EU) Nr. 2017/1151 ermittelt. Sie beziehen sich auf Fahrzeuge auf dem Automobilmarkt in Deutschland.
Bei Spannbreiten berücksichtigen die Angaben im NEFZ Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP die Auswirkungen jeglicher Sonderausstattung.
Seit dem 1. September 2018 werden alle Neufahrzeuge ausschließlich nach dem WLTP-Testzyklus typgeprüft. NEFZ-Werte werden – sofern angegeben – ausschließlich zu Vergleichszwecken aus WLTP-Messungen zurückgerechnet. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO₂-Ausstoß abstellen, sowie für Zwecke fahrzeugspezifischer Förderungen werden ausschließlich WLTP-Werte verwendet.
Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.bmw.de/wltp.
Weitere Informationen zu den offiziellen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerten neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der online bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unter https://www.dat.de/co2/ verfügbar ist.